Viele Weihnachtsgeschenke kommen bei uns einfach gar nicht gut an. Verlegenheitsgeschenke wie die berühmten S.O.S.-Präsente, also Socken-Oberhemd-Schlips, oder der „hübsche“ Deko-Pudel von Tante Trude sind sicher auch dieses Weihnachten wieder bei Euch unter dem Christbaum gelandet. Kaum sind die Feiertage vorbei und die Geschäfte wieder offen, fragen sich viele von uns: „Wie werde ich das ungewollte Geschenk nur wieder los?“
Gibt es ein Recht auf Umtausch?
Nein, grundsätzlich leider nicht. Nimmt ein Geschäft einwandfreie und weitgehend originalverpackte Ware zurück, ist das meist reine Kulanz. Ratsam ist zudem, eine Rückgabe möglichst bald nach dem Fest anzugehen. Dumm ist hier nur: Tante Trude muss peinlicherweise eingeweiht werden, denn meist kommt man ohne den Kassenzettel nicht besonders weit.
Aber warum zurück geben?
Statt umtauschen geht auch wegtauschen. Auf Plattformen wie tauschticket, dietauschboerse oder tauschgnom lässt sich das Geschenk von Tante Trude vielleicht gegen etwas Passenderes eintauschen. Das Prinzip: Schickst du mir Deinen Schal kriegst du meinen Deko-Pudel. Geld darf hier meist nicht verlangt werden.
Eine weitere Möglichkeit kann ein Weiterverkauf bei Auktionshäusern wie ebay sein. Im Internet erhält selbst das ungeliebteste Geschenk eine zweite Chance. Wer den ungewollten Gegenstand lieber lokal verkaufen will, dem sei ebay Kleinanzeigen empfohlen. Oder wir gehen einen ganzen Schritt zurück und gehen ganz real auf den Flohmarkt. Gerade in letzter Zeit wird es wieder trendig selbst auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Vor allem in großen Städten wie München findet fast jedes Wochenende ein Flohmarkt statt. Vor allem Nachtflohmärkte liegen dabei voll im Trend.
Findet sich auch hier kein Abnehmer, geht wirklich nur noch Wegwerfen oder… Weiterverschenken. Einfach ein Jahr warten und beim nächsten Schrottwichteln findet der Deko-Pudel ganz easy einen neuen Besitzer 😉
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